Allgemeine Geschäftsbedingungen von TreibgutYoga

Die AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Gesundheitskurse und Angebote von TreibgutYoga unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

 

1. Allgemeines

Mit der Anmeldung zu den Angeboten von TreibgutYoga werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dem Teilnehmer vorliegenden aktuellen Fassung anerkannt.

 

2. Angebote  

TreibgutYoga bietet den Teilnehmern Privatunterricht (Personal Training), Workshops, Gesundheitskurse und Retreats an und führt diese mit den Teilnehmern durch. 

 

3. Leistungen

a) Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von TreibgutYoga auf der TreibgutYoga Internetpräsenz, über Flyer und den von TreibgutYoga sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

b) Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung der Privatstunden (Personal Training), der Sonderveranstaltungen, der Gesundheitskurse oder der Retreats.

c) TreibgutYoga ist berechtigt, die Leistungen persönlich oder durch eine gewählte Ersatzperson als Erfüllungsgehilfen zu erbringen. Kann ein Termin nicht selbst von TreibgutYoga durchgeführt werden, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann TreibgutYoga einen Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Leistung bestimmen oder einen Ersatztermin anbieten.

 

4. Vertragsabschluss

a) Die Anmeldung für die Veranstaltungen ist schriftlich, per E-Mail oder online möglich. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei einer Gruppenanmeldung (beispielsweise Firmen-Yoga) schließt der Anmelder einen Teilnahmevertrag für eine feste Gruppe ab.

b) Der Vertrag kommt stets mit der Annahme durch TreibgutYoga zustande über die der Teilnehmer oder der Geschäftskunde schriftlich oder per E-Mail direkt informiert wird. Ist die Teilnahme oder Anmeldung nicht möglich, etwa weil die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht ist, erhält der Anmelder ein Ablehnungsschreiben und es kommt kein Vertrag zustande.

c) TreibgutYoga behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Veranstaltung bis eine Woche vor dem Termin abzusagen, ebenso, wenn wegen Krankheit eine Durchführung des Kurses nicht möglich ist. In beiden Fällen erhalten die Teilnehmer ihre etwaig bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück.

 

5. Zahlung, Fälligkeit, Umsatzsteuer

a) Für Gesundheitskurse, Sonderveranstaltungen und Retreats: Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Teilnahme- oder Kursgebühr umgehend auf das Konto von TreibgutYoga zu überweisen. 

b) Bei Gruppenanmeldungen: Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung und Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

c) Werden für die Teilnahme- oder Kursgebühr die fälligen Zahlungen vom Teilnehmer trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

d) Bei Privatunterricht (Personal Training): Die Vergütung für das Personal Training erfolgt entweder vor Ort am Tag der Leistungserbringung ohne Abzug in bar oder ist nach Rechnungsstellung sofort, ohne jeden Abzug auf das Konto von TreibgutYoga zu überweisen.

e) Sofern TreigutYoga besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann TreibgutYoga die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. TreibgutYoga ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

f) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist TreibgutYoga berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

 

6. Rücktritt des Teilnehmers, Eintritt Ersatzperson, nicht in Anspruch genommene Leistungen 

a) Für geschlossene Gesundheitskurse:

Diese Leistungen werden als Komplettpaket mit festgelegten Terminen gebucht. Sollte der Teilnehmer den Kurs nicht besuchen können, ist es möglich, dass eine geeignete Ersatzperson den gebuchten Platz einnimmt, die die Voraussetzungen und Vorgaben der Ziffer

12 a) - c) einzuhalten hat. In diesem Fall sorgt der Teilnehmer eigenverantwortlich für die Ersatzperson und teilt deren Namen und Anschrift der Veranstalterin rechtzeitig, mindestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, mit. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt nicht. 

b) Für Gruppenanmeldungen:

Bei Gruppenanmeldungen ist ein Rücktritt der Gruppe ausgeschlossen, ebenso ein Teilrücktritt durch einen einzelnen Teilnehmer. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt daher nicht.

c) Für Privatunterricht (Personal Training):

Der Teilnehmer kann bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt am zweiten Tag vor dem vereinbarten Termin, behält sich TreibgutYoga vor, eine pauschalierte Stornierungsentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung vom Teilnehmer zu verlangen. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers einen Tag vor Beginn des vereinbarten Termins oder am Tag des Termins kann TreibgutYoga 100 % des vereinbarten Betrages verlangen. Es steht dem Teilnehmer bei der Berechnung von Pauschalen durch TreibgutYoga stets frei, nachzuweisen, dass der Veranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen entstanden ist. TreibgutYoga behält sich vor, anstelle der genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret beziffern und belegen. Eine solche anderweitige Verwendung kann darin bestehen, dass der Termin an eine andere Person anderweitig vergeben wurde.

d) Für Retreats: 

Die Preise für Retreats können variieren und sind mitunter abhängig von der Location und den Hotelzimmer-Verfügbarkeiten. Für jedes Retreat gibt es auf der Webseite von TreibgutYoga Informationen zu den Preisen. 

Bei einem Rücktritt für eine Retreat-Anmeldung gelten für den Teilnehmer folgende Stornierungsbedingungen, die mit der Online-Anmeldung akzeptiert werden:

Bei einer Stornierung bis zu 3 Monate vor einem gebuchten Termin erstattet Astrid Nöhring 70 % des Preises.

Bei einer Stornierung bis zu 2 Monate vor einem gebuchten Termin erstattet Astrid Nöhring 50 % des Preises. Bei einer späteren Stornierung ist eine Erstattung nicht mehr möglich. 

Kosten für gebuchte/reservierte Hotelzimmer in der Location sind von dieser Erstattung ausgeschlossen und individuell durch den Teilnehmer mit der jeweiligen Location zu klären.

 

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit zeitgleich mit der Abmeldung einen Ersatzteilnehmer zu nennen. In diesem Fall erstattet TreibgutYoga die Anmeldegebühr abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 70 Euro. 

Sollte das Retreat aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl absagt werden, erstattet TreibgutYoga bereits geleistete Zahlungen zu 100 % zurück. Bereits gebuchte Leistungen für die An- und Abreise sowie, wenn separat ausgewiesen, auch für die Unterkunft sind davon jedoch ausgeschlossen und auf eigene Kosten zu tragen.

Kann z. B. im Falle einer Krankheit das Retreat nicht wie geplant von TreibgutYoga durchgeführt werden, kann TreibgutYoga einen qualifizierten Ersatz-Lehrer zur Retreat-Durchführung bestimmten. 

 

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher §312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Yoga Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung in Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß §312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

 

7. Sonderveranstaltungen

Bei Sonderveranstaltungen (Workshops, Ausbildungen u. ä.) kommt ein Teilnahmevertrag durch Anmeldung des Nutzers – auch in elektronischer Form per E-Mail – verbindlich zustande. TreibgutYoga behält sich vor, die Sonderveranstaltung bis sieben Tage vor Durchführung der Sonderveranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Eine spätere Absage ist unter Angabe der Gründe, beispielsweise Krankheit des Yogalehrers, möglich. Ansprüche des Nutzers wegen Absage der Sonderveranstaltung sind ausgeschlossen.

Bei einer zeitlichen Verlegung des Workshops/der Ausbildung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme am Ersatz-Termin oder einer Rückerstattung der bereits geleisteten Workshopgebühr/Ausbildungszahlungen wählen.

Sollte eine Teilnahme an einer Sonderveranstaltung nicht möglich sein, so kann die angemeldete Person selbstständig für Ersatz sorgen. Dies sollte TreibgutYoga bis zu 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.

Sollte die Sonderveranstaltung von TreibgutYoga ersatzlos abgesagt werden müssen, werden bereits geleistete Zahlungen zu 100% zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche wie Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung, sind ausgeschlossen.

a) Bei einer schriftlichen Stornierung (per Email) bis 12 Wochen vor der Sonderveranstaltung wird der bereits geleistete Teilnahmebetrag abzüglich 60 Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet

b) Bei Stornierungen des Teilnehmers ab 12 Wochen bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Teilnahmebetrages erstattet.

c) Bei Stornierungen innerhalb der letzten 8 Wochen vor der Sonderveranstaltung sind Rückerstattungen ausnahmslos ausgeschlossen.

 

8. Haftung

a) TreibgutYoga haftet für etwaige Schäden insoweit, als

 (aa) TreibgutYoga, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung von TreibgutYoga in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;

 (ab) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;

 (ac) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

b) Darüber hinaus haftet TreibgutYoga, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die TreibgutYoga oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

c) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

d) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und (Online-)Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer.

Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt TreibgutYoga keine Haftung.

 

9. Kündigung des Vertrages

a) Die Leistungszeit des Vertrages beginnt mit der Erbringung der Leistung, d. h. mit Kurs-, Workshop-, Retreat- oder Privatunterrichts-Beginn und endet mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung durch TreibgutYoga. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages.

b) Das außerordentliche Kündigungsrecht steht den Parteien stets frei.

c) Jede Kündigung muss in Schriftform oder Textform (z. B. durch E-Mail) erfolgen.

 

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von TreibgutYoga ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber TreibgutYoga.

 

11. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Teilnehmers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, TreibgutYoga schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

 

12. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

a) Die Nutzung des von TreibgutYoga zur Verfügung gestellten Onlineangebots ist dem Kunden ausschließlich für private Zwecke gestattet. Eine gewerbliche Nutzung des Angebotes von Astrid Nöhring ist dem Kunden untersagt.

b) Die Weitergabe von Daten an Dritte und damit Überlassung der Nutzungsmöglichkeit des Onlineangebots von Astrid Nöhring ist dem Kunden untersagt.

c) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kurse und Angebote von TreibgutYoga nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. TreibgutYoga ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.

d) TreibgutYoga kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Teilnehmer sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält TreibgutYoga den Anspruch auf die Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern diese entstanden sind.

e) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeiten oder das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auch bei Verstößen hiergegen behält sich TreibgutYoga vor, den Teilnehmer entsprechend 8.b) von der Veranstaltung auszuschließen.

 

13. Datenschutzbestimmungen

a) Der Nutzer wird nach Paragraph 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden selbstverständlich beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, ohne besondere Einverständniserklärung des Nutzers.

b) Der Nutzer hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.

c) Der Inhalt der Datenschutzbestimmungen im Sinne dieser Ziff. 13 ist für den Nutzer jederzeit unter https://www.treibgutyoga.de/j/privacy einsehbar.

  

14. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

a) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

b) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Hamburg vereinbart.

c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.